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Unsere Hausordnung

  1. Durch Erwerb der Eintrittskarte und/oder Betreten der Räumlichkeiten vom LEGOLAND® Discovery Centre Berlin erkennt der Besucher diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
  2. Eintrittskarten, die an der Tageskarte erworben wurden, berechtigen den oder die Inhaber zu einem sofortigen und einmaligen Rundgang während der Öffnungszeiten an dem Tag, an dem die Eintrittskarte gelöst wurde. Bei Verlassen der Räumlichkeiten vom LEGOLAND® Discovery Centre Berlin verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
  3. Das Betreten der Räumlichkeiten vom LEGOLAND® Discovery Centre Berlin erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr.
  4. Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines mindestens 18-jährigen Erwachsenen die Attraktion besuchen.
  5. Das LEGOLAND® Discovery Centre ist ausschließlich für Familien mit Kindern und deren begleitende Erwachsene geeignet. Erwachsene ohne Kinder erhalten keinen Zutritt. Ausgenommen sind explizit gekennzeichnete Fanabende für Erwachsene.
  6. Für Personen- und Sachschäden (Verletzungen, Unfälle, verschmutzte Kleidung etc.) infolge von Unachtsamkeit, Eigen- oder Fremdverschulden durch Dritte wird keine Haftung übernommen.
  7. Das LEGOLAND® Discovery Centre Berlin behält sich das Recht vor, Besuchern ohne Angabe von Gründen den Eintritt zu verwehren oder Besucher, die andere Besucher belästigen, gegen diese Bedingungen verstoßen oder ohne rechtmäßige Eintrittskarte in den Räumlichkeiten vom LEGOLAND® Discovery Centre Berlin angetroffen werden, entschädigungslos aus den Räumlichkeiten zu verweisen.
  8. Während des Rundganges ist das Rauchen untersagt.
  9. Der Verzehr von eigenen Speisen und Getränken ist im Centre aus hygienischen Gründen untersagt.
  10. Das Mitführen von Tieren ist nicht gestattet. Eine Ausnahme bilden Assistenzhunde. Bei Fragen zu dieser Regelung, wenden sie sich bitte an unsere Mitarbeitenden.
  11. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
  12. Die Besucher werden gebeten auf Ihre mitgeführten Gegenstände, wie z. B. Taschen, Jacken, Fotoapparate und ähnliches, zu achten. Bei Verlust kommt das LEGOLAND® Discovery Centre Berlin nicht für die Erstattung auf.
  13. Mutwillige Verschmutzungen, Beschädigungen oder die missbräuchliche Nutzung von Einrichtungen werden mit Hausverbot sowie Schadensersatzforderungen geahndet.
  14. Foto und Videoaufnahmen während des Rundganges sind nur für private Zwecke gestattet. Aufnahmen für öffentliche, gewerbliche oder kommerzielle Zwecke sind vorher zu beantragen. Es ist eine Genehmigung vom LEGOLAND® Discovery Centre Berlin
  15. Das LEGOLAND® Discovery Centre Berlin verpflichtet sich nicht zur Rücknahme von bereits verkauften Eintrittskarten. Sollten Karten dennoch zurückgenommen werden, geschieht dies ausschließlich auf Kulanzbasis. Karten, die im Vorverkauf erworben wurden, werden an der Tageskasse generell nicht zurückgenommen.
  16. Aus Sicherheitsgründen werden keine 500 € Scheine angenommen. Das Wechselgeld ist sofort nach Erhalt auf Richtigkeit zu prüfen. Eine spätere Reklamation wir nicht anerkannt.
  17. Das LEGOLAND® Discovery Centre Berlin weist darauf hin, dass es im laufenden Betrieb zu Verzögerungen kommen kann, so dass Gruppen, die zu bestimmten Zeiten reserviert haben, ebenfalls mit einer Wartezeit rechnen müssen.
  18. Der Besucher hat keinen Anspruch darauf, dass zum Zeitpunkt seines Besuches sämtliche Leistungen tatsächlich angeboten werden, auf deren Vorhandensein, in welcher Form auch immer, durch das LEGOLAND® Discovery Centre Berlin hingewiesen wurde. Aus technischen, operativen oder sonstigen Gründen könnten Teile der Attraktion geändert, entfernt oder geschlossen werden oder zu bestimmten Zeiten nicht zugänglich sein.
  19. Ermäßigungen aus Werbemaßnahmen werden nur an der Tageskasse gewährt. Diese sind an der Kasse unaufgefordert vorzulegen. Eine nachträgliche Akzeptanz ist ausgeschlossen.
  20. Offenes Feuer, Wunderkerzen, Feuerwerk, Kerzen und Luftballons sind sind im Centre strengstens verboten.
  21. Die Fahrgeschäfte im LEGOLAND® Discovery Centre Berlin unterliegen strengen Sicherheitsrichtlinien, diesen ist zwingen Folge zu leisten. Es ist möglich, dass die Mitfahrt eines Fahrgeschäfts bestimmten Gästen aus sicherheitstechnischen Gründen nicht erlaubt wird.
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